Immer wieder ist zu erkennen, dass die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes sich in der Bauphase häufig für alle Beteiligte als große Herausforderung erweist. Wir übernehmen für Ihr Bauvorhaben die fachtechnische Überwachung und Abnahme der normengerechten Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzeptes und die Überprüfung der gesetzlich geforderten Verwendbarkeitsnachweise, der eingesetzten Bauteile und Baustoffe. Abschließen erstellen wir für Ihr Bauvorhaben die Gesamtdokumentation mit den entsprechenden Abnahmeberichten.
Die Brandverhütungsschau (BVS) gem. VwV dient der vorbeugenden Abwehr von Gefahren, die durch einen Brand entstehen können. Sie ist daher in allen baulichen Anlagen und Räumen durchzuführen, die wegen ihrer baulichen Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes eine größere Zahl von Personen gefährdet werden kann. Bei der Brandverhütungsschau ist festzustellen, ob der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit in ausreichendem Maße vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Lösch- und Rettungsarbeiten möglich sind.
Pläne verkürzen die Reaktionszeit im Brandfall. Der Flüchtende kann Fluchtwege auf einen Blick erkennen und der Einsatz von Löscheinrichtungen erfolgt in der Regel schneller.
Wir erstellen nach dem Stand der Technik, in verschiedenen Ausführungen und Formaten, alle brandschutzrelevanten Pläne für Ihre Gebäude und Sonderbauten.
Im Brandfall ist es wichtig, dass die alarmierte Feuerwehr eine effektive Personenrettung und Brandbekämpfung durchführen kann. Dazu sind die schnelle Orientierung der Feuerwehrleute an der Einsatzstelle sowie ausreichende Kenntnisse über den baulichen Brandschutz und spezifische Gefahrenpunkte des Gebäudes notwendig. Die Bestandteile und Gestaltung eines Feuerwehrplans sind in der DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagendefiniert und beinhalten neben Angaben zum Objekt (Art, Nutzung) einen Übersichtsplan, Lageplan, Geschosspläne und bei Bedarf Sonderpläne (z.B. Entwässerungsplan, Entrauchungsplan). Sie werden im Format DIN A3 oder A4 formatfüllend erstellt.
sind in Gebäuden besonderer Art und Nutzung („Sonderbauten“) und nach geltendem Arbeitsrecht zwingend vorgeschrieben. Sie dienen den anwesenden Personen zur Eigenrettung und ggf. auch als Orientierung für die Feuerwehr, wenn keine Feuerwehrpläne für das Gebäude vorhanden sind. Sie werden gemäß DIN ISO 23601 im Format DIN A3 (in Einzelräumen auch DIN A4 zulässig) in den Maßstäben 1:100, 1:250 oder 1:350 erstellt.
Zimmerfluchtpläne für Hotels (MBeVO) und Schulen, gemäß DIN ISO 23601.
Speziell auf das Objekt zugeschnittene Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall, gemäß DIN 14096. Diese umfasst:
Ein Brandschutzbeauftragter nimmt in einem Unternehmen Aufgaben im betrieblichen Brandschutz wahr. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz, der Unterstützung bei Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung bezüglich Brandgefahren und - risiken und der Beratung des Unternehmers. Je nach Unternehmensgröße ist es effizienter und wirtschaftlicher, diese Aufgabe erfahrenen Externen zu übertragen, um einen optimalen Brandschutz im Unternehmen zu gewährleisten.
Wir sind ebenso Ihre Spezialisten in allen Bereichen des Arbeitsschutzes. Unsere umfassende Beratung erfolgt stets vertraulich, professionell und fachlich kompetent.